BfArM Digitale Anwendungen
3.0.2-RC1 - draft

BfArM Digitale Anwendungen - Local Development build (v3.0.2-RC1) built by the FHIR (HL7® FHIR® Standard) Build Tools. See the Directory of published versions

DiGA – Überblick

Dieser Implementierungsleitfaden dient als Dokumentation der Softwareschnittstelle DiGA-API zur Bereitstellung der Daten aus dem DiGA-Verzeichnis, also dem Verzeichnis Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), die vom BfArM gemäß § 139e SGB V bewertet wurden.

Hintergrundinformationen

Welchem Zweck dient die DiGA-API?

Gemäß § 21 Absatz 2 und 3 Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) stellt das BfArM berechtigten Nutzern ab dem 01.01.2021 die im DiGA-Verzeichnis veröffentlichten Daten auf Antrag in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Diese Daten werden über eine Programmierschnittstelle (DiGA-API), welche in diesem Implementierungsleitfaden dokumentiert ist, zur Verfügung gestellt. Der Implementierungsleitfaden liefert auch erste Beschreibungen von Anwendungsfällen für die berechtigten Nutzergruppen.

Wer ist zur Nutzung der DiGA-API berechtigt?

Gemäß 21 Absatz 2 DiGAV sind Dritte, sofern dies für die Verwendung von elektronischen Verordnungen der Leistungen nach 21 Absatz 2 DiGAV sind Dritte, sofern dies für die Verwendung von elektronischen Verordnungen der Leistungen nach

Darüber hinaus können gemäß § 21 Absatz 3 DiGAV folgende Berechtigte einen Zugang zur DiGA-API beantragen:

  • Dritte nach § 303e Absatz 1 SGB V
  • Sonstige öffentliche Stellen des Bundes, der Länder oder Gemeinden
  • Gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts

Typische Szenarien

Die DiGA-API unterstützt typische Szenarien im Umgang mit Digitalen Gesundheitsanwendungen. Im Folgenden werden diese im Überblick dargestellt.

Verordnung einer DiGA

Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sich über die Praxissoftware über für ihre Patientinnen und Patienten verfügbare DiGA informieren, eine geeignete Anwendung sowie die passende Verordnungseinheit auswählen und den Verordnungsvorgang anstoßen (automatisiertes Ausfüllen des Muster-16-Rezeptvordrucks). Die ausgefüllte Verordnung wird der Patientin bzw. dem Patienten übergeben. Beteiligte Akteure sind neben der behandelnden Person und der Patientin bzw. dem Patienten vor allem Hersteller von Arztpraxissoftware.

Abrechnung durch gesetzliche Krankenversicherungen

Nach Einreichung eines Rezepts oder Antrags durch die Patientin bzw. den Patienten prüft die gesetzliche Krankenkasse den Leistungsanspruch auf die spezifische DiGA, sendet bei Berechtigung einen Freischaltcode an die Patientin bzw. den Patienten. Der DiGA-Hersteller rechnet die Kosten unter Bezug auf den Freischaltcode mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.

Qualitätstransparenz

Das DiGA-Verzeichnis ermöglicht im Sinne eines Public-Reporting-Modells Transparenz über den Markt und die Qualität von DiGA. Angaben aus dem Verzeichnis können – ggf. unter Anreicherung mit weiteren Qualitäts- oder Bewertungsdaten – von Initiativen für Qualitätstransparenz, Verbraucherschutzorganisationen oder anderen Anbietern für Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufbereitet und veröffentlicht werden. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über das Angebot und die Qualität Digitaler Gesundheitsanwendungen informieren.

Nutzung der DiGA-API

Wie wird der Antrag auf Nutzung der DiGA-API gestellt?

Um die DiGA-API nutzen zu können, müssen Sie nach § 21 Absatz 2 oder 3 DiGAV berechtigt sein und im ersten Schritt einen Antrag auf Nutzung stellen. Bis zur Bereitstellung der DiGA-API sind folgende Schritte notwendig:

1. Nutzerkonto anlegen

Um einen Antrag auf Nutzung der DiGA-API einzureichen, benötigen Sie im ersten Schritt ein Nutzerkonto für das elektronische API-Antragsportal. Sie können das Nutzerkonto unter antrag-api.bfarm.de anlegen.

2. Nutzerkonto aktivieren

Nach Anlage des Nutzerkontos erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihres Nutzerkontos. Mit dem Öffnen der angegebenen URL und der Festlegung eines Passworts ist das Nutzerkonto aktiv.

3. Antrag auf API-Nutzung einreichen

Innerhalb des elektronischen API-Antragsportals können Sie unter dem Menüpunkt „Anträge“ nun einen Antrag auf Nutzung der DiGA-API stellen. Ihr Antrag wird nach Einreichung durch das BfArM geprüft, Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung über Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags.

Wo finde ich meine API-Zugangsdaten?

Mit Annahme Ihres Antrags auf Nutzung der DiGA-API erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie im Dashboard des elektronischen API-Antragsportals Zugriff auf Ihr individuelles API-Token (Bearer Token). Sie müssen Ihr Token vertraulich behandeln und dürfen es unter keinen Umständen weitergeben.