BfArM Digitale Anwendungen
3.0.2-RC1 - draft

BfArM Digitale Anwendungen - Local Development build (v3.0.2-RC1) built by the FHIR (HL7® FHIR® Standard) Build Tools. See the Directory of published versions

DiPA – Überblick

Dieser Implementierungsleitfaden dient als Dokumentation der Softwareschnittstelle DiPA-API zur Bereitstellung der Daten aus dem DiPA-Verzeichnis, also dem Verzeichnis Digitaler Pflegeanwendungen (DiPA), die vom BfArM gemäß § 78a SGB XI bewertet wurden.

Hintergrundinformationen

Welchem Zweck dient die DiPA-API?

Gemäß § 17 Absatz 2 und Absatz 3 der Digitale-Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV) stellt das BfArM berechtigten Nutzerinnen und Nutzern die im DiPA-Verzeichnis veröffentlichten Daten auf Antrag in maschinenlesbarer Form zur Verfügung. Diese Daten werden über eine Programmierschnittstelle (DiPA-API), welche in diesem Implementierungsleitfaden dokumentiert ist, zur Verfügung gestellt. Der Implementierungsleitfaden liefert auch erste Beschreibungen von Anwendungsfällen für die berechtigten Nutzergruppen.

Wer ist zur Nutzung der DiPA-API berechtigt?

Gemäß § 17 Absatz 3 DiPAV können folgende Berechtigte einen Zugang zur DiPA-API beantragen:

  • der Spitzenverband Bund der Pflegekassen,
  • der Verband der privaten Krankenversicherung e. V.,
  • die Bundes- und Landesverbände der Pflegekassen,
  • die Pflegekassen,
  • die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von Digitalen Pflegeanwendungen,
  • die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen,
  • die Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung,
  • die Hochschulen, die öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, sofern die Daten wissenschaftlichen Vorhaben dienen,
  • die oder der Bevollmächtigte der Bundesregierung für die Pflege,
  • die oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten,
  • die maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
  • die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene,
  • die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene,
  • die für die soziale Pflegeversicherung zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und deren jeweiligen nachgeordneten Bereiche sowie die übrigen obersten Bundesbehörden,
  • sonstige öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie
  • gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.

Typische Szenarien

Die DiPA-API unterstützt typische Szenarien im Umgang mit Digitalen Pflegeanwendungen. Im Folgenden werden diese im Überblick dargestellt.

Prüfung der Erstattungsfähigkeit durch die Pflegekassen

Pflegekassen können sich über die DiPA-API über die von der pflegebedürftigen Person im Antrag auf Kostenerstattung angegebene DiPA informieren und die Erstattungsfähigkeit prüfen. Dabei wird geprüft, ob die DiPA einen pflegerischen Nutzen für die Antragstellerin oder den Antragsteller aufweist. Außerdem werden Informationen bereitgestellt, ob für die Nutzung einer DiPA ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL) zwingend erforderlich sind oder ob eUL lediglich für Nutzende mit bestimmten Beeinträchtigungen vorgesehen sind. Beteiligte Akteure sind neben der Pflegekasse und der pflegebedürftigen Person u. a. pflegende Angehörige, sonstige ehrenamtlich Pflegende oder zugelassene ambulante Pflegedienste sowie Hersteller der DiPA. Typischer Ablauf: Nach Information im DiPA-Verzeichnis wählen die Pflegebedürftigen (ggf. gemeinsam mit Angehörigen oder Pflegediensten) eine geeignete DiPA aus, stellen einen Antrag auf Kostenerstattung bei der Pflegekasse, und die Pflegekasse prüft den Leistungsanspruch über den Datenzugriff auf das DiPA-Verzeichnis via DiPA-API.

Qualitätstransparenz

Das DiPA-Verzeichnis ermöglicht im Sinne eines Public-Reporting-Modells Transparenz über den Markt und die Qualität von DiPA. Angaben aus dem Verzeichnis können – ggf. unter Anreicherung mit weiteren Qualitäts- oder Bewertungsdaten – von Initiativen für Qualitätstransparenz, Verbraucherschutzorganisationen oder anderen Anbietern für Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufbereitet und veröffentlicht werden. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über das Angebot und die Qualität Digitaler Pflegeanwendungen informieren.

Nutzung der DiPA-API

Wie wird der Antrag auf Nutzung der DiPA-API gestellt?

Um die DiPA-API nutzen zu können, müssen Sie nach § 17 Absatz 3 DiPAV berechtigt sein und im ersten Schritt einen Antrag auf Nutzung stellen. Bis zur Bereitstellung der DiPA-API sind folgende Schritte notwendig:

1. Nutzerkonto anlegen

Um einen Antrag auf Nutzung der DiPA-API einzureichen, benötigen Sie im ersten Schritt ein Nutzerkonto für das elektronische API-Antragsportal. Sie können das Nutzerkonto unter antrag-api.bfarm.de anlegen.

2. Nutzerkonto aktivieren

Nach Anlage des Nutzerkontos erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihres Nutzerkontos. Mit dem Öffnen der angegebenen URL und der Festlegung eines Passworts ist das Nutzerkonto aktiv.

3. Antrag auf API-Nutzung einreichen

Innerhalb des elektronischen API-Antragsportals können Sie unter dem Menüpunkt „Anträge“ nun einen Antrag auf Nutzung der DiPA-API stellen. Ihr Antrag wird nach Einreichung durch das BfArM geprüft, Sie erhalten per E-Mail eine Benachrichtigung über Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags.

Wo finde ich meine API-Zugangsdaten?

Mit Annahme Ihres Antrags auf Nutzung der DiPA-API erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie im Dashboard des elektronischen API-Antragsportals Zugriff auf Ihr individuelles API-Token (Bearer Token). Sie müssen Ihr Token vertraulich behandeln und dürfen es unter keinen Umständen weitergeben.